Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Datum: 4. November 2025 um 14:20 Uhr
Alarmierungsart: DME
Dauer: 25 Minuten
Einsatzart: B-3 Mittelbrand
Einsatzort: Wehingen
Fahrzeuge: MTW, HLF 20/16, MLF
Weitere Kräfte: Polizei


Einsatzbericht:

Mit dem Einsatzstichwort „Rauchwarnmelder“ alarmierte die Leitstelle Tuttlingen am Nachmittag den Löschzug der Feuerwehr Wehingen sowie die Polizei zu einem Wohngebäude in Wehingen.

Vor Ort war ein deutliches Piepen eines Rauchwarnmelders wahrnehmbar. Da das Gebäude derzeit unbewohnt ist, verschafften wir uns über die Eingangstür Zutritt. Nach Erkundung des gesamten Gebäudes konnten weder Rauch noch Feuer festgestellt werden – es handelte sich mutmaßlich um eine Fehlauslösung des Rauchwarnmelders.

Nach kurzer Zeit konnten wir die Einsatzstelle wieder verlassen.

Hinweis zu Rauchwarnmeldern:
Die Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden schreibt die Installation von Rauchwarnmeldern in Aufenthaltsräumen vor. Zusätzlich wird empfohlen, auch auf Fluchtwegen Rauchwarnmelder zu installieren.
Ziel der Rauchwarnmelder ist es, die Bewohner bei einem Entstehungsbrand frühzeitig zu warnen und ihnen die Flucht aus dem Gebäude zu ermöglichen.

Sind die Bewohner nicht zu Hause und niemand schlägt Alarm, wenn ein Rauchwarnmelder auslöst, kann sich ein kleines Feuer unbemerkt zu einem Großbrand ausbreiten oder Menschen im Gebäude gefährden.

Wenn ihr den akustischen Alarm eines Rauchwarnmelders wahrnehmt, zögert nicht und ruft über den Notruf 112 die Feuerwehr! Dadurch können Menschenleben und Sachwerte gerettet werden.
Der Irrglaube, dass man bei einem Fehlalarm für den Einsatz bezahlen muss, hält sich hartnäckig in der Bevölkerung – das stimmt jedoch nicht, solange der Notruf in der Annahme erfolgt, es handle sich um einen echten Brandalarm.

 

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