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Verhalten nach Bränden in Wohnbereichen

In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte durch Ihre Feuerwehr gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Die Feuerwehr möchte Ihnen mit diesen Informationen helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

Allgemeine Hinweise

  • Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Russpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Russpartikeln, Verschlucken von Russpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).
  • In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.
  • War Ihre Wohnung nicht vom Brand betroffen, nur leicht verraucht oder sind keine Russteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.
  • War Ihre Wohnung vom Brand, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten sie zunächst unbedingt die nachfolgenden Informationen beachten:

Unsere konkreten Tipps

  • Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie sofort einen Arzt auf.
  • Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine - insbesondere lassen Sie sie nicht allein in dem vom Brand betroffenen Objekt.
  • Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung oder Ihr Haus zurückgehen Rücksprache mit der Feuerwehr und der Polizei. Betreten Sie vom Brand betroffene Räume erst, wenn sie erkaltet und gut durchlüftet sind. Ausgiebiges Lüften über einige Stunden ist erforderlich!
  • Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer, wenn Sie nicht selbst Eigentümer des betroffenen Objektes sind.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind. Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Haushaltsgegenständen mit der jeweiligen Versicherung ab. Bevor Sie mit Aufräumarbeiten anfangen machen Sie Bilder von der Brandstelle für die Versicherung.
  • Die Feuerwehr empfiehlt Ihnen die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen immer dann, wenn deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen (Ruß- bzw. Staubniederschlag) festgestellt werden können. Je nach Umfang der erforderlichen Sanierung können Sie diese nach einer entsprechenden Gefährdungsabschätzung unter Beachtung gewisser Sicherheits- und Verhaltensregeln ggf. selbst durchführen.
  • Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlenSie sich nach dem Schadensereignis unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
  • Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
  • Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor Gebrauch gründlich reinigen. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Russspuren.
  • Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt.

Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Treten trotz Beachtung dieser Hinweise Gesundheits- oder Sachschäden auf, können daraus keine Ansprüche gegenüber der Feuerwehr oder der Gemeinde abgeleitet werden.

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