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Es sollte ein schwarzer Tag in der Geschichte
der Gemeinde Wehingen werden, jener 28. Oktober 1828.
Der Ort zählte damals rund 1.100 Einwohner. Der 23. Oktober war ein schöner Spätherbsttag.
Es ging kaum ein Wind und nichts kündigte das Unheil an, das gegen halb ein Uhr am Mittag
im Hause des Joachim Fischinger und Martin Reiner seinen Ausgang nahm.
Dort brach um diese Zeit das Feuer aus. Schnell griff es auf die benachbarten Gebäude über
und innerhalb von einer Stunde stand das halbe Dorf in Flammen. Die mit Holzschindeln bedeckten
Dächer brannten wie Zunder und schließlich hatte das Feuer 43 Gebäude der Gemeinde in Brand gesetzt.
Der größte Teil der eingebrachten Ernte wurde vernichtet und 76 Familien wurden durch die
Katastrophe obdachlos. Schnelle Hilfe aus den Nachbargemeinden linderte die größte Not,
doch noch während des Wiederaufbaus war Jedem klar,
dass sich solch ein Unglück nicht wiederholen dürfe.
 
Wie konnte es zu einem solch verherenden Brand überhaupt kommen?
Da war zunächst die Bauart. Die Dächer waren, wie bereits erwähnt, fast durchweg mit Holzschindeln
belegt. Sie boten dem Feuer eine ausgezeichnete Nahrung.
Hinzu kam, dass die Häuser sehr eng aneinander gebaut waren.
Noch schlimmer aber war, dass es eigentlich kein richtig organisiertes Feuerlöschwesen gab.
Bemühungen, ein halbwegs geordnetes Feuerlöschwesen zu begründen, können bis ins Jahr 1808
zurückverfolgt werden. Damals war Feuerwehrmann, wer ein Pferd besaß.
Diese etwas verkürzte Formel sagt über die Organisation eigentlich schon alles aus.
Eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 1835 ergab an Feuerlöschgeräten eine Feuerspritze, vier
Feuerzangen, sechs Leitern und 64 Stroh-Eimer.
Damit war freilich nicht  sehr  viel  Staat zu machen, geschweige denn, einen Großbrand zu löschen.
Dennoch, die Wehinger als "Gebrannte Kinder", waren zu dieser Zeit manch anderer Gemeinde in Sachen
Feuerlöschwesen  schon  einiges voraus.
Doch von einer geordneten Feuerwehr konnte natürlich noch keine Rede sein.
Im Jahre 1850 schrieb der Feuerwehrpionier C.C.D. Magirus in seinem Büchlein
 
"Alle Theile des Feuer-Lösch-Wesens"
- das er übrigens im Selbstverlag herausbrachte -
in der Einleitung:
"Nach so vielen und so traurigen Erfahrungen
ist es in der Tat unbegreiflich,
wie sich die Löschanstalten bis jetzt allenthalben
in so mangelhaftem Zustand erhalten konnten".
 
Magirus würde zwar die Versuche, die bis zu Diesem Zeitpunkt unternommen waren, das Löschwesen in
den Griff zu bekommen, doch irgendwo seien befriedigende Resultate erzielt worden.
Für Magirus lag die Wurzel des Übels in der Struktur der Feuerwehr, oder dem, oder dem was man damals
dafür gehalten hat. Eine straffe Organisation war nicht zu erkennen. “An der Spitze (der Mängel) steht das
Grundübel, der Mangel eines geregelten Zusammenwirkens, der Mangel einer durchgreifenden
Oberleitung.” So merkte es Magirus in seiner Anleitung. Der Schlüssel für eine erfolgreiche
Brandbekämpfung lag für ihn in der noch heute gültigen hierarchischen Struktur.
Aus der Wehrpflicht, die der Staat für sich reklamierte, folgerte Magirus, dass es auch eine
Feuerlöschpflicht für den Bürger geben müssen jene, die sich dieser Pflicht entzögen, müssten demnach
mit Geldstrafen belegt werden. Ja Magirus wollte sogar Freiheitsstrafen nicht ausschließen. Damit forderte
er nichts anderes, als die Verantwortung der Allgemeinheit für die Brandbekämpfung, ein Prinzip also, das
heute noch - wenn auch modifiziert - Gültigkeit besitzt.
 Auch ein anderes Prinzip, das Magirus entwarf, hat in allen Feuerwehren noch Gültigkeit. Er teilte die
Feuerwehren in sinnvolle Züge auf und lieferte in seiner Anleitung gleich die passende Struktur mit.
Magirus Modell sah acht Abteilungen vor:
 
1. Abteilung zur Bedienung der Spritze und Zubringer
2. Abteilung zur Bedienung der Handspritzen,
3. Abteilung der Buttenträger,
4. Abteilung der Steiger,
5. Abteilung der Retter,
6. Abteilung der Maurer und Zimmerleute,
7. Abteilung des Aufsichtspersonals,
8. bewaffnete Abteilung.
 
Vieles ist heute nicht mehr zeitgemäß, aber auch hier gilt das Prinzip bis zum heutigen Tag.
Viele Forderungen con C.D. Magirus schienen heute selbstverständlich, vor über 150 Jahren waren sie
jedoch teilweise revolutionär. Sie sollten aber ihre Wirkung nicht verfehlen. Auch in Wehingen änderte
sich, bedingt durch diese Ideen, im Feuerwehrwesen einiges. 1851 wurde die aus dem Jahre 1834
stammende Feuerwehrverordnung vollständig überarbeitet. Erstmals wurde nun ein klar erkennbares
Konzept in Sachen Brandbekämpfung geschaffen.
Unter dem Eindruck des großen Brandes von 1828 war die Ausrüstung erheblich verbessert worden. Die
Gemeinde verfügte nun bereits über zwei Feuerspritzen, davon eine Wagenspritze. Es waren nun auch
komplette Einsatzpläne vorhanden. Bezeichnenderweise bestimmte der Paragraph 2 der Verordnung, wie
die Akten zu retten seien, wenn es in einem öffentlichen Gebäude brennen sollte. Die gesamte
Dorfgemeinschaft war laut diesem Papier im Falle eines Brandes auf irgendeine Weise zur Hilfeleleistung
verpflichtet. Da es noch kein Feuerwehrmagazin gab, lagerten die Gerätschaften auch nicht zentral. So
war beispielsweise die große Spritze in der Zentscheuer untergebracht, die kleine Feuerspritze lagerte
dagegen mit anderen Geräten zur Brandbekämpfung im oberen Schulhaus.
 
Gemeinderäte gefordert
Auch andere organisatorische Dinge wären heute undenkbar, so sah die Feuerlöschordnung von 1851
unter anderem vor, dass die Gemeinderäte dafür zu Sorge tragen mussten, dass die Löschmannschaften
überhaupt an ihre Geräte herankamen. Feuerreiter gab es in Wehingen nicht. Für diesen Dienst, nämlich
Pferde für die Löschmannschaft zu stellen, konnte jeder herangezogen werden, der Pferde besaß.
Anderseits gab es auch schon klare Pläne, wenn in den Nachbarorten Deilingen, Gosheim oder
Reichenbach ein Brand ausbrechen sollte. Die Kirchenglocken gaben dann ein Signal, dass Feuer im
Nachbarort aufgebrochen sei und die Wehinger nun zu Hilfe eilen müssten. So hat die heutige
Stützpunktfeuerwehr in Gosheim ihren Vorläufer in der Wehinger Wehr von vor 150 Jahren.
Ganz deutlich zeigte die Feuerlöschverordnung vom April 1851, dass sich das Feuerlöschwesen in einem
Umbruch befand. Diese war freilich längst überfällig, denn die organisatorische Entwicklung hat mit der
technischen nicht Schritt gehalten. So waren zum Beispiel Feuerspritzen durchaus keine Erfindung des
19. Jahrhunderts. Diese Geräte zur Brandbekämpfung waren bereits im 16.Jahrhundert aufgekommen.
C.D. Magirus berichtet in seinem Buch, dass schon im Jahre 1558 in den Baurechnungen von Augsburg
die erste Feuerspritze verzeichnet worden sei. Erst Hundert Jahre später kam die erste Feuerspritze aus
Deutschland nach Paris. 1688 erhielt London aus Holland seine erste Spritze. Damit waren aber freilich die
technischen Möglichkeiten Mitte des letzten Jahrhunderts voll ausgeschöpft. Verbesserungen mussten
also im organisatorischen Bereich kommen. Diese vollzogen sich dann auch endlich - gerade rechtzeitig
allerdings, um mit den neuen technischen Fortschritten auf diesem Gebiet Schritt zu halten. Mit der
Industrialisierung wurden auch größer Anforderungen an die Feuerwehr gestellt, sie bekamen auch
besseres Material in die Hände.
 
Welcher technische Sprung die Feuerwehrtechnik in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts machte,
verdeutlicht ein Wehinger Gemeinderatsprotokoll, in dem eine Bestandsaufnahme des Geräts verzeichnet
ist. für diese zeichnet der Bezirkslöschinspektor verantwortlich, der die Wehinger Feuerwehr auf die
mittlerweile existierende Landesfeuerlöschverordnung hin überprüfte.
Er fand unter anderem 160 Meter Druckschläuche, eine Wagenleiter, eine Wagenleiter mit
Bockleitervorrichtung, eine fünf Meter lange Gestelleiter, vier Steckleitern, drei Drehleitern /die freilich
wenig mit den heutigen Drehleitern zu tun hatten), drei Feuerhaken, vier Wasserbehälter zu je 80 Liter
Fassungsvermögen und manches andere mehr. Die Feuereimer, die bis dato immer aus Stroh gefertigt
wurden, waren mittlerweile aus Holz, von eisernen Reifen gehalten, und vieles andere war auch moderner
geworden. 
 
Pflichtfeuerwehren
Mit der Einführung der Pflichtfeuerwehrwehren waren auch in Wehingen die Tage der Feuerlöschordnung
von 1851 vorbei, die nur drei Einteilungen in Abteilungen kannte:
Abteilung I : Alle ledigen Männer zwischen 16 und 40 Jahren.
Abteilung II : Alle verheirateten Männer bis 40 Jahre
Abteilung III : Alle Männer zwischen 40 und 45 Jahren.
 
Vor über hundert Jahren war es in Wehingen schließlich soweit, dass die Feuerwehr erste erkennbare
Ähnlichkeit mit der heutigen Organisation erhielt.
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